Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht So machen Sie Ihre Website fit für das BFSG!

Wissenswertes

Ab Mitte 2025 wird es ernst: Über 250.000 Unternehmen in Deutschland müssen im kommenden Jahr sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind.

Doch dieses Gesetz ist bald nicht nur Pflicht, sondern bietet gleichzeitig auch eine große Chance für Ihr Unternehmen: Erreichen Sie neue Zielgruppen, verbessern Sie das Nutzererlebnis und stärken Sie Ihr Markenimage.

Nutzen Sie die Chance schon jetzt alle wichtigen Voraussetzungen zu erfüllen, um Ihrer Konkurrenz einen Schritt vorauszueilen.

Drei Frauen arbeiten gemeinsam an einem Tisch mit Laptops, eine davon im Rollstuhl. Zahnräder symbolisieren Zusammenarbeit.

Das BFSG ist die nationale Umsetzung des EU Accessibility Act von 2019 und tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen in Zeiten der Digitalisierung barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Warum ist das wichtig für Sie? Barrierefreie Websites sind nutzerfreundlicher und erreichen eine breitere Zielgruppe. Das verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern stärkt auch das Image Ihres Unternehmens und eröffnet Ihnen neue Marktchancen.

  • Behörden und öffentliche Einrichtungen: Diese müssen ihre Websites und digitalen Dienstleistungen barrierefrei gestalten.
  • Bildungs- und Kultureinrichtungen: Auch hier gelten die neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Hersteller, Händler und Importeure von digitalen Produkten: Alle digitalen Produkte müssen barrierefrei bedienbar sein.
  • Anbieter von digitalen Dienstleistungen: Besonders im E-Commerce müssen digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.
  • Unternehmen mit Websites, Online-Shops oder mobilen Anwendungen: Ob B2B oder B2C – sobald Ihre Produkte oder Dienstleistungen von Endkunden genutzt werden, sind Sie betroffen.

Nicht alle sind betroffen. Ausnahmen gibt es für:

  • Private Blogs: Diese unterliegen nicht den neuen Regelungen.
  • Klein- und Kleinstunternehmen: Mit weniger als 9 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz sowie einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro.
  • Reine B2B-Unternehmen: Wenn sie auf der Website klar kennzeichnen, dass ihre Angebote nur an andere Unternehmen gerichtet sind.

Stärkung des Markenimages

Eine inklusive Website zeigt, dass Ihr Unternehmen sich für Vielfalt und soziale Verantwortung einsetzt, was positiv auf Ihre Marke zurückfällt.

Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit

Barrierefreiheit macht Ihre Website intuitiver und benutzerfreundlicher. Das führt zu einer besseren User Experience und kann die Verweildauer sowie die Conversion-Rate erhöhen.

  • Hohe Kontraste und Lesbarkeit: Sorgen Sie für gut lesbare Schriftarten und Farben mit hohen Kontrasten. Das erleichtert die Nutzung für sehbehinderte Menschen und ältere Nutzer.
  • Einfache und intuitive Navigation: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website eine klare Struktur und leicht zugängliche Menüs hat. Besucher sollten sich ohne Mühe orientieren können.
  • Verwendung von leichter Sprache: Verwenden Sie einfache, kurze Sätze und vermeiden Sie Fachjargon. So machen Sie Ihre Inhalte für alle verständlich.
  • Textalternativen für Bilder und Grafiken: Nutzen Sie Alt-Texte, damit auch Screenreader den Inhalt Ihrer Bilder und Grafiken beschreiben können.
  • Untertitel und Transkripte für Videos: Bieten Sie Untertitel für alle Videos an, um hörgeschädigte Nutzer zu unterstützen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Ihre Website sollte vollständig mit der Tastatur navigierbar sein, um Menschen mit motorischen Einschränkungen entgegenzukommen.
  • Verzicht auf blinkende Inhalte: Vermeiden Sie blinkende oder flackernde Inhalte, da diese für Menschen mit Epilepsie gefährlich sein können.
  • Eindeutige Beschriftung von Formularfeldern: Alle Eingabefelder sollten klar beschriftet und Fehlermeldungen verständlich sein.
  • Skalierbarkeit der Inhalte: Inhalte sollten bis zu 200% vergrößert werden können, ohne dass die Qualität leidet.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Stellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website bereit, die erklärt, wie Sie die Anforderungen umsetzen und wer Ansprechpartner für weitere Fragen ist.
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